KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-Verordnung: Was Organisationen in Luxemburg tun müssen
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI in Luxemburg die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Was nach dem Omnibus von 2026 gilt.
Das Wichtigste
- Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von deren Risikoeinstufung.
- Seit dem 27. Juli 2026 verlangt der Digital-Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744), Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen, statt ein „ausreichendes Maß“ sicherzustellen.
- Laut den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission ist kein Zertifikat nötig; ein internes Verzeichnis der Schulungen und Initiativen wird empfohlen.
- In Luxemburg befand sich der Gesetzentwurf Nr. 8476, der die CNPD als zentrale Behörde benennt, im Oktober 2026 noch im Ausschuss; der Staatsrat hat am 10. Juli 2026 Stellung genommen.
Jede Organisation in Luxemburg, die ein KI-System entwickelt oder nutzt, unterliegt seit dem 2. Februar 2025 der Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 der KI-Verordnung. Seit dem 27. Juli 2026, als der Digital-Omnibus zur KI in Kraft trat, müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern, statt ein „ausreichendes Maß“ zu garantieren. Die Pflicht wurde abgeschwächt, nicht gestrichen, und sie gilt unabhängig vom Risiko des Systems.
Was Artikel 4 regelt
In der ursprünglichen Fassung verlangte Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 von Anbietern und Betreibern, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital-Omnibus zur KI, hat diese Formulierung ersetzt: Nun sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals und anderer Personen unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Die Kriterien bleiben gleich: technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der Beteiligten, der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen sie eingesetzt werden. Ein neuer zweiter Absatz verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten, Anbieter und Betreiber – insbesondere KMU – zu unterstützen; die Kommission soll praktische Beispiele für die Umsetzung veröffentlichen.
Die KI-Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI-Systemen ermöglichen und das Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden schaffen.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Artikel 4 gilt |
| 27. Juli 2026 | Digital-Omnibus tritt in Kraft; Artikel 4 neu gefasst |
| 3. August 2026 | Aufsichts- und Durchsetzungsregeln gelten, laut den Fragen und Antworten der Kommission |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (durch den Omnibus verschoben) |
Wer betroffen ist
Die Pflicht trifft Anbieter (die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen) und Betreiber (die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzen). Eine Bank mit einem generativen KI-Assistenten, eine Gemeinde mit einem Chatbot und ein Softwarehaus, das ein KI-Produkt baut, fallen gleichermaßen darunter.
Nach den Fragen und Antworten der Kommission können zu den im Auftrag handelnden Personen auch Auftragnehmer, Dienstleister und – je nach Risiko – Kunden gehören. Die Hinweise der CNPD nennen zusätzlich Leiharbeitskräfte, Praktikanten und Auszubildende.
Was vom „ausreichenden Maß“ bleibt
Schon vor dem Omnibus verstand die Kommission das „ausreichende Maß“ als kontextabhängig und nicht als festen Standard. Die am 27. Juli 2026 aktualisierten Fragen und Antworten stellen nun klar, dass KI-Kompetenz eine Pflicht der Anbieter und Betreiber bleibt, aber kein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau mehr vorgeschrieben ist. Fachkommentare sprechen von einem Wechsel von einer Erfolgs- zu einer Bemühenspflicht.
In der Praxis empfiehlt die Kommission weiterhin eine risikobasierte Analyse zu vier Punkten:
- ein allgemeines Verständnis von KI in der Organisation;
- die Rolle der Organisation (Anbieter oder Betreiber);
- die Risiken der bereitgestellten oder genutzten KI-Systeme;
- technische Kenntnisse, Erfahrung und Schulung des Personals sowie der Einsatzkontext, einschließlich rechtlicher und ethischer Aspekte.
Laut Kommission reicht es unter Umständen nicht, sich allein auf die Betriebsanleitung eines KI-Systems zu verlassen. Für Hochrisiko-Systeme gelten eigene Regeln: Betreiber müssen die menschliche Aufsicht Personen mit der nötigen Kompetenz und Schulung übertragen. Diese Pflicht greift mit den Hochrisiko-Vorschriften ab dem 2. Dezember 2027.
Aufsicht in Luxemburg
Artikel 4 wird von den nationalen Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigt. Laut Kommission ist kein Zertifikat erforderlich, und Sanktionen müssen Art, Schwere und Vorsatz eines Verstoßes angemessen berücksichtigen. Geschädigte können zudem nach nationalem Recht Ansprüche geltend machen.
In Luxemburg benennt der am 23. Dezember 2024 eingebrachte Gesetzentwurf Nr. 8476 die Commission nationale pour la protection des données (CNPD) als Auffang-Marktüberwachungsbehörde und zentrale Anlaufstelle. Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) und das Commissariat aux Assurances (CAA) wären für die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen zuständig. Laut parlamentarischem Dossier lag der Entwurf im Oktober 2026 noch im Ausschuss; das jüngste Dokument ist die Stellungnahme des Staatsrats vom 10. Juli 2026. Solange der Entwurf nicht verabschiedet ist, ist die darin vorgesehene nationale Sanktionsregelung nicht in Kraft.
Die CNPD hat das Thema dennoch aufgegriffen: Auf der Konferenz „L’AI Act en action“ am 20. Januar 2026 betonte sie, dass alle Organisationen ihr Personal für einen sicheren und regelkonformen KI-Einsatz schulen müssen.
Was jetzt zu tun ist
- KI-Inventar erstellen. Alle entwickelten oder genutzten KI-Systeme erfassen, einschließlich als Dienst eingekaufter generativer KI-Tools, und jeweils festhalten, ob die Organisation Anbieter oder Betreiber ist.
- Betroffene Personen bestimmen. Klären, wer welches System betreibt oder nutzt, auch Auftragnehmer und Dienstleister.
- Rollenbasiert schulen. Ein allgemeines Grundlagenmodul für alle mit vertieften Schulungen für jene kombinieren, die KI konfigurieren, überwachen oder deren Ergebnisse in Entscheidungen nutzen. Schulungsprogramme zur KI-Kompetenz für Mitarbeitende lassen sich nach Rolle und Risikoniveau aufbauen.
- Dokumentieren. Ein internes Verzeichnis der Schulungen, Leitfäden und Nutzungsrichtlinien führen, wie es Kommission und CNPD nahelegen.
- Regelmäßig überprüfen. Schulungen bei neuen Systemen aktualisieren und Kennzahlen wie Teilnahmequoten verfolgen, wie die CNPD empfiehlt.
- Nationales Gesetz verfolgen. Den Fortgang des Gesetzentwurfs Nr. 8476 und aktualisierte CNPD-Hinweise zum Omnibus im Blick behalten.
Fragen & Antworten
Gilt die Pflicht auch, wenn ein Unternehmen nur Tools wie ChatGPT nutzt?
Ja. Artikel 4 erfasst Betreiber, also jede Organisation, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Die Fragen und Antworten der Kommission behandeln generative KI ausdrücklich und nennen Risiken wie Halluzinationen.
Hat der Digital-Omnibus die Pflicht zur KI-Kompetenz abgeschafft?
Nein. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 mit Wirkung zum 27. Juli 2026 neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau ist aber nicht mehr vorgeschrieben.
Braucht es ein Zertifikat für KI-Kompetenz?
Nein. Laut Kommission ist kein Zertifikat erforderlich. Ein internes Verzeichnis der Schulungen und Leitfäden dient als Nachweis der getroffenen Maßnahmen.
Wer kontrolliert die KI-Kompetenz in Luxemburg?
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Nach dem Gesetzentwurf Nr. 8476 wäre die CNPD die Auffangbehörde, CSSF und CAA wären für die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen zuständig. Im Oktober 2026 war der Entwurf noch nicht verabschiedet.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) · EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) · EUR-Lex
- AI Literacy – Questions & Answers (Stand 27. Juli 2026) · Europäische Kommission
- How do organisations ensure control over AI? (KI-Kompetenz) · CNPD
- Projet de loi 8476 – parlamentarisches Dossier · Chambre des Députés
- L'AI Act en action (20. Januar 2026) · CNPD
- Artikel 4: KI-Kompetenz (konsolidierter Text nach dem Omnibus) · artificialintelligenceact.eu
- AI literacy: the Digital Omnibus rewrites Article 4 of the AI Act · Law and Technology
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