Am 29. September 2026 hat die CSSF sieben feldgenaue Anweisungen für DORA-Meldungen schwerwiegender IKT-Vorfälle veröffentlicht, um die Datenqualität zu verbessern.
Luxemburger Finanzunternehmen müssen ein DORA-Register aller IKT-Drittdienstleisterverträge führen und jährlich melden; die eigentliche Hürde ist die Datenqualität.
BCBS 239 legt 14 Grundsätze für die Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung fest; in Luxemburg konkretisieren EZB-Leitfaden und CSSF 12/552 sie.