# LNDS erklärt: Luxemburgs nationaler Datendienst, Weiterverwendung öffentlicher Daten und Gesundheitsdatenraum

> Der LNDS hilft Luxemburger Behörden, geschützte Daten für Forschung und Innovation nutzbar zu machen; erste Anträge nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2025 kommen 2026.

Veröffentlicht: 2026-09-26 · Dataplaz-Redaktion · https://dataplaz.lu/de/lnds-nationaler-datendienst-luxemburg/

## Das Wichtigste
- Der Luxembourg National Data Service (LNDS) ist die Marke der PNED G.I.E., einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung, die die Regierung im Juli 2022 gegründet hat, mit Sitz in Esch-sur-Alzette.
- Die Dienste des LNDS, von der Projektaufnahme bis zur sicheren Verarbeitungsumgebung, sind für Behörden, Unternehmen und Forschende kostenlos.
- Das Gesetz vom 19. Dezember 2025, veröffentlicht im Mémorial A Nr. 619, setzt den Daten-Governance-Rechtsakt um und macht das Commissariat du Gouvernement à la souveraineté des données zur Stelle, die die Weiterverwendung geschützter öffentlicher Daten genehmigt oder ablehnt.
- Der LNDS koordiniert HDAB-LU, ein im Januar 2024 gestartetes EU4Health-Projekt zur Vorbereitung der künftigen luxemburgischen Zugangsstelle für Gesundheitsdaten nach der EHDS-Verordnung.
- Nach der Verordnung (EU) 2025/327 müssen die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten bis zum 26. März 2027 benannt sein; die Regeln zur Sekundärnutzung gelten für die meisten Datenkategorien ab März 2029.

Der Luxembourg National Data Service (LNDS) ist der im Juli 2022 gegründete staatliche Dienst, der öffentlichen Stellen hilft, ihre Daten für Forschung, Innovation und Politik weiterverwendbar zu machen, für die Nutzer kostenlos. Seit das Gesetz vom 19. Dezember 2025 den EU-Daten-Governance-Rechtsakt umsetzt, werden 2026 die ersten formellen Anträge auf Weiterverwendung geschützter öffentlicher Daten in Luxemburg erwartet: Ein neues Regierungskommissariat entscheidet über den Zugang, der LNDS unterstützt die Aufbereitung der Daten. Zudem legt der LNDS die technischen Grundlagen für die künftige luxemburgische Zugangsstelle für Gesundheitsdaten im Europäischen Gesundheitsdatenraum.

## Was der LNDS ist

Der LNDS ist die Marke der PNED G.I.E., einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung im vollständigen Besitz des luxemburgischen Staates mit Sitz in Esch-sur-Alzette. Laut [LNDS](https://www.lnds.lu/about-us/) sitzen im Verwaltungsrat Vertreter der Ministerien für Forschung, Digitalisierung, Wirtschaft, Finanzen und Gesundheit sowie des Staatsministeriums, außerdem des Luxembourg Institute of Health und des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research. Geschäftsführer ist Bert Verdonck.

Auftrag ist die Wertschöpfung aus der Sekundärnutzung von Daten, also der Weiterverwendung von Daten, die für einen Zweck erhoben wurden, etwa Verwaltung oder Versorgung, für einen anderen, etwa Forschung oder Statistik, mit Transparenz, Kontrolle und Vertrauen.

## Was der LNDS anbietet

Der [LNDS führt](https://www.lnds.lu/services/) mehr als fünfzehn Dienste auf, darunter:

- Beratung und Aufnahme von Datenprojekten;
- Bearbeitung und Prüfung von Datenzugangsanträgen;
- Katalogisierung, Datenqualität und Kuratierung;
- Extraktion, Anreicherung und Verknüpfung von Daten aus mehreren Quellen;
- Pseudonymisierung und Erzeugung synthetischer Daten;
- eine sichere Verarbeitungsumgebung für vertrauliche Daten;
- rechtliche, ethische und gesellschaftliche Expertise (ELSI) sowie Datenschutzschulungen.

Die Dienste sind kostenlos und stehen öffentlichen Stellen, privaten Unternehmen und Forschenden aus der EU offen. Laut [Delano](https://delano.lu/article/lnds-prepares-first-public-data-access) hatte der LNDS 56 Projekte abgeschlossen, weitere 11 liefen Ende 2025, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Verkehr, Umwelt, Energie und amtliche Statistik. Der LNDS ist außerdem Partner der Luxembourg AI Factory.

## Der Rahmen des Daten-Governance-Rechtsakts

Der Daten-Governance-Rechtsakt, Verordnung (EU) 2022/868, ist laut [Europäischer Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-governance-act) am 23. Juni 2022 in Kraft getreten und gilt seit September 2023. Er regelt unter anderem die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, die nicht als offene Daten veröffentlicht werden können, weil sie personenbezogen, vertraulich oder geschützt sind.

Luxemburg hat den institutionellen Teil mit dem Gesetzentwurf Nr. 8395A umgesetzt. Die Abgeordnetenkammer nahm ihn am 18. Dezember 2025 einstimmig an; er wurde zum Gesetz vom 19. Dezember 2025, veröffentlicht im Mémorial A Nr. 619 ([Dossier 8395A](https://www.chd.lu/en/dossier/8395A)). Die Rollen sind so verteilt:

| Rolle nach dem Daten-Governance-Rechtsakt | Stelle in Luxemburg |
|---|---|
| Zuständige Stelle, die Weiterverwendung genehmigt oder ablehnt (Art. 7) | Commissariat du Gouvernement à la souveraineté des données, über die Autorité luxembourgeoise des données |
| Zentrale Informationsstelle (Art. 8) | Für Digitalisierung zuständiges Regierungsmitglied |
| Datenvermittlungsdienste (Art. 13) | Commission nationale pour la protection des données (CNPD) |
| Register datenaltruistischer Organisationen (Art. 23) | CNPD |

Das Commissariat tritt an die Stelle des bisherigen Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l'État. Nach [dem verabschiedeten Text](https://wdocs-pub.chd.lu/docs/Dossiers_parlementaires/8395A/20251218_TexteVote.pdf) darf es eine Weiterverwendung nur mit Zustimmung der datenhaltenden öffentlichen Stelle genehmigen und nur, wenn:

- der Zweck statistische Analyse, Bildung oder Ausbildung, wissenschaftliche Forschung, historische Forschung oder die Evaluierung luxemburgischer oder europäischer Politik ist;
- die Daten anonymisiert, pseudonymisiert oder auf andere Weise gegen Offenlegung geschützt sind;
- der Zugang in einer vom Commissariat bereitgestellten sicheren Verarbeitungsumgebung erfolgt;
- kein Risiko für Landesverteidigung, öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung entsteht.

Die datenhaltende Stelle hat drei Wochen Zeit; trifft sie in dieser Frist keine Entscheidung, gilt der Antrag als abgelehnt. Das Commissariat kann gegen Weiterverwender, die ihre Pflichten verletzen, Geldbußen von 500 bis 100.000 Euro verhängen und sie für bis zu zwei Jahre von neuen Anträgen ausschließen. Gegen seine Entscheidungen steht der Weg zum Verwaltungsgericht (Tribunal administratif) offen.

Zur genauen Rolle des LNDS stimmen die Quellen nicht vollständig überein. Der LNDS beschreibt sich als Anbieter von Diensten als zuständige Stelle im Sinne des Rechtsakts, während das Gesetz das Commissariat als entscheidende Stelle benennt. Delano berichtet, der LNDS werde 2026 die ersten Zugangsanträge begleiten, vor allem durch Katalogisierung, Qualitätsverbesserung und Anonymisierung der Daten. Bis zum 6. Oktober 2026 war die genaue operative Aufgabenteilung zwischen LNDS und Commissariat nicht veröffentlicht.

Der zweite Teil des ursprünglichen Entwurfs, Nr. 8395B zum Once-only-Prinzip und zu DSGVO-Bestimmungen, lag noch im Ausschuss; das jüngste Gutachten des Staatsrats datiert vom 10. Juli 2026 ([Dossier 8395B](https://www.chd.lu/en/dossier/8395B)).

## Die Verbindung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum

Die Verordnung (EU) 2025/327 über den Europäischen Gesundheitsdatenraum ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. Laut [Europäischer Kommission](https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space-regulation-ehds_en) gelten die Regeln zur Sekundärnutzung ab März 2029 für die meisten Datenkategorien, etwa elektronische Patientenakten, und ab März 2031 für die übrigen, darunter genomische Daten. Nach Artikel 55 Absatz 6 müssen die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Zugangsstellen für Gesundheitsdaten (HDAB) benennen und sie der Kommission bis zum 26. März 2027 mitteilen.

Der LNDS koordiniert [HDAB-LU](https://www.lnds.lu/hdab-lu/), ein vierjähriges, im Januar 2024 gestartetes und aus dem Programm EU4Health finanziertes Projekt; das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit hatte den LNDS für den Antrag benannt. Das Projekt baut vier Komponenten auf: ein nationales System für Datenzugangsanträge, einen nationalen Katalog von Gesundheitsdatensätzen, sichere Verarbeitungsumgebungen und ein grenzüberschreitendes Gateway zur EU-Infrastruktur. Der LNDS betont, dass HDAB-LU ein Vorbereitungsprojekt ist und keine Zuweisung der HDAB-Rolle bedeutet; die Stelle wird durch ein künftiges luxemburgisches Gesetz zur Umsetzung des EHDS benannt.

Am 31. Oktober 2025 [meldete der LNDS](https://www.lnds.lu/shaping-the-future-of-health-data-in-europe-lnds-contribution/), dass Luxemburg und die Niederlande als erste Länder betriebsbereite grenzüberschreitende EHDS-Gateways haben und dass er an der Gemeinsamen Aktion TEHDAS2 zu Leitlinien für HDABs mitarbeitet.

## Wie Forschende und Unternehmen Zugang beantragen

| Situation | Weg im Oktober 2026 |
|---|---|
| Projekt, das Hilfe beim Finden, Aufbereiten oder Verknüpfen öffentlicher Daten braucht | Aufnahmeformular des LNDS oder Service-Desk unter service.desk.lnds.lu |
| Weiterverwendung geschützter Daten des öffentlichen Sektors nach dem Daten-Governance-Rechtsakt | Entscheidung durch das Commissariat du Gouvernement à la souveraineté des données, mit Zustimmung der datenhaltenden Stelle, in einer sicheren Verarbeitungsumgebung |
| Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten nach dem EHDS | Noch kein EHDS-Weg; die HDAB muss erst benannt werden |

Auf dem Data Summit Luxembourg am 2. Dezember 2025 wurden laut Delano eine zentrale Informationsstelle für Anträge auf öffentliche Daten und eine „Luxembourg Data Factory“ zur Aufbereitung öffentlicher Daten angekündigt. Startdaten waren bis zum 6. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.

## Was jetzt zu tun ist

1. Prüfen, ob die benötigten Daten bereits als offene Daten vorliegen, bevor ein Antrag auf geschützte Daten geplant wird.
2. Den Zweck genau beschreiben und sicherstellen, dass er unter einen der im Gesetz vom 19. Dezember 2025 genannten Zwecke fällt.
3. Über das Aufnahmeformular oder den Service-Desk des LNDS ein erstes Gespräch über Verfügbarkeit und Aufbereitung der Daten vereinbaren.
4. Die Arbeit in einer sicheren Verarbeitungsumgebung und ausschließlich mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten einplanen.
5. Gesundheitsforschung: die Benennung der luxemburgischen HDAB bis zum 26. März 2027 und den EHDS-Zeitplan bis 2029 verfolgen.

## Fragen & Antworten
**Was ist der Luxembourg National Data Service?**
Der LNDS ist eine staatliche wirtschaftliche Interessenvereinigung (PNED G.I.E.), gegründet im Juli 2022. Er hilft Behörden, ihre Daten für eine sichere Sekundärnutzung durch Forschende, öffentliche Stellen und Unternehmen vorzubereiten.

**Sind die Dienste des LNDS kostenlos?**
Ja. Der LNDS gibt an, dass seine Dienste kostenlos sind. Sie stehen öffentlichen Stellen, privaten Unternehmen und Forschenden aus der EU offen.

**Wer entscheidet in Luxemburg über den Zugang zu geschützten öffentlichen Daten?**
Nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2025 entscheidet das Commissariat du Gouvernement à la souveraineté des données über seine Autorité luxembourgeoise des données, nachdem die datenhaltende öffentliche Stelle zugestimmt hat.

**Ist der LNDS die luxemburgische Zugangsstelle für Gesundheitsdaten?**
Formal nicht. Der LNDS koordiniert das Vorbereitungsprojekt HDAB-LU, betont aber, dass damit keine Zuweisung der HDAB-Rolle verbunden ist; die Stelle wird durch ein künftiges luxemburgisches EHDS-Gesetz benannt.

**Ab wann können Gesundheitsdaten über den Europäischen Gesundheitsdatenraum beantragt werden?**
Die Regeln zur Sekundärnutzung gelten ab März 2029 für die meisten Kategorien, etwa elektronische Patientenakten, und ab März 2031 für die übrigen, darunter genomische Daten.

**Können private Unternehmen den LNDS nutzen?**
Ja. Der LNDS nennt private Unternehmen ausdrücklich als Nutzer; der Zugang zu geschützten öffentlichen Daten bleibt aber an eine Genehmigung für einen der gesetzlich festgelegten Zwecke gebunden.

## Quellen
1. [About us](https://www.lnds.lu/about-us/) · LNDS
2. [LNDS services](https://www.lnds.lu/services/) · LNDS
3. [Project HDAB-LU](https://www.lnds.lu/hdab-lu/) · LNDS
4. [Shaping the future of health data in Europe: how LNDS contributes to the European Health Data Space (31. Oktober 2025)](https://www.lnds.lu/shaping-the-future-of-health-data-in-europe-lnds-contribution/) · LNDS
5. [Parlamentsdossier 8395A (Gesetz vom 19. Dezember 2025 zur Schaffung des Commissariat du Gouvernement à la souveraineté des données)](https://www.chd.lu/en/dossier/8395A) · Chambre des Députés
6. [Verabschiedeter Text, Gesetzentwurf Nr. 8395A (18. Dezember 2025)](https://wdocs-pub.chd.lu/docs/Dossiers_parlementaires/8395A/20251218_TexteVote.pdf) · Chambre des Députés
7. [Parlamentsdossier 8395B (Once-only-Prinzip)](https://www.chd.lu/en/dossier/8395B) · Chambre des Députés
8. [Data Governance Act](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-governance-act) · Europäische Kommission
9. [European Health Data Space Regulation (EHDS)](https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space-regulation-ehds_en) · Europäische Kommission
10. [Verordnung (EU) 2025/327 (EHDS), Artikel 55](https://streamlex.eu/articles/ehds-en-art-55/) · Streamlex
11. [LNDS prepares first public data access](https://delano.lu/article/lnds-prepares-first-public-data-access) · Delano
